Im Namen des Deutschen Volkes ...
Am 27.09.1937 wurde Wolfgang von Einsiedl vorläufig festgenommen und war ab dem 29.09.1937 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Potsdam. Angeklagt wurde er wegen des § 175 "neuer und alter Fassung" in der im Januar 1938 stattfindenden Gerichtsverhandlung. Verurteilt wurde er am 29.01.1938 zu einem Jahr Gefängnis, auch sein folgendes Gnadengesuch wurde kurz nach der Urteilsverkündung abgelehnt. Im selben Jahr wurde auch seine Doktorwürde aberkannt.

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