Der § 175 in der DDR
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Der § 175 in der DDR und ab 1968 der § 151 des StGB der DDR
In der im Jahr 1949 auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) galt nach einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtes vom 28.03.1950 der § 175 in der Fassung der Weimarer Republik und der § 175a in der Fassung von 1935. Im neuen Strafgesetzbuch von 1951 wurden der § 175 und § 175a in der oben genannten Version übernommen. Die Ungleichbehandlung von Homosexualität und Heterosexualität sah man auch in der unterschiedlichen Altersbegrenzung der Volljährigkeit. Obwohl die Volljährigkeit in der DDR ab 18 Jahren eintrat, galt sie im Bezug auf den § 175 immer noch mit 21 Jahren.
Im Jahre 1952 beschloss die SED den planmäßigen Aufbau des Sozialismus und der Ministerrat der DDR bildete eine Kommission, unter Vorsitz von Hilde Benjamin, zur Erarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches. In diesem Gesetzbuch sollten die Sexualstraftaten von Homosexuellen und Heterosexuellen gleich behandelt werden. Die Novellierung des Strafgesetzbuches wurde wegen der Vorfällen von 1953 nicht in die juristische Praxis umgesetzt. In guter alter deutscher Tradition wurde 1954 der in Ungnade gefallene Justizminister Max Fechner wegen § 175 angeklagt und verurteilt. Als Nachfolgerin trat Hilde Benjamin ins Amt.
Im Jahre 1957 versuchte eine durch die Regierung einberufene Forschungsgruppe "Sexualverbrechen" einen Vorschlag zur Abschaffung des § 175 zu unterbreiten, dieser wurde aber 1959 von der Regierung abgelehnt und der § 175 blieb erhalten.
Im Jahre 1964 wurde erneut eine Kommission zur Erarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches eingesetzt. Am 12.01.1968 trat in der DDR ein neues Strafgesetzbuch in Kraft. Im neuen Strafgesetzbuch war der § 175 abgeschafft. Dafür wurde der § 151 eingeführt. Der § 151 lautete: "Ein Erwachsener, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts sexuelle Handlungen vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft." Wenn man den § 151 genauer betrachtet, wurde der § 175 nicht abgeschafft, sondern liberalisiert, genau wie die Änderung des § 175 im Jahre 1969 bzw. 1973 in der alten BRD.